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   OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96   

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https://dejure.org/1997,11722
OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96 (https://dejure.org/1997,11722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.1997 - 3 U 203/96 (https://dejure.org/1997,11722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 1997 - 3 U 203/96 (https://dejure.org/1997,11722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführung durch Angabe von Abholpreisen für sperrige, nicht problemlos selbst zu transportierende Stücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96
    Die Beurteilung der Verkehrsauffassung aus eigener Sachkunde setzt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Vgl. z.B. das Urteil vom 19.01.1995 "Rügenwalder Teewurst II" - GRUR 1995, 354, 357; Piper, Neuere Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbsrecht, GRUR 1996, 147, 164) voraus, dass die Mitglieder des Richterkollegiums zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören und dass es sich bei dem in der Werbung verwendeten Begriff um einen solchen handelt, dessen Verständnis in einem bestimmten Sinn einfach und naheliegend ist.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11

    Angemessene Frist vor Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

    Die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" sind vielmehr dahingehend zu verstehen, dass die Schriftform lediglich Beweiszwecken dient, so dass auch eine Erklärung per E-Mail oder per (nicht unterzeichneter) Auftragsbestätigung wirksam ist (vgl. zur Bedeutung der Schriftform in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen OLG Köln, OLGR 1995, 140;  OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 153, 154; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 13; Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht für Neu- und Gebrauchtwagen, 3. Auflage 2007, § 1, Rdnr. 109).
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